05.01./ Förderverein "beschenkt" Gröbenzeller Handballnachwuchs!!
05.01./ Förderverein "beschenkt" Gröbenzeller Handballnachwuchs!!
VereinWenige Tage vor Weihnachten fand die Mitgliederversammlung des Fördervereins "Freunde des Handballs in Gröbenzell" statt. Die Mitglieder entschieden sich einstimmig für die vorgeschlagene "Ballaktion" an den Gröbenzeller Schulen. Dafür stellt der Förderverein einen Betrag von über 1.000 Euro zur Verfügung. Die Aktion startet im Januar zusammen mit den Handballern/-innen des 1. SC und dem HCD.
Der Förderverein wurde von einer Gruppe von "Handball-Eltern" und ehemaligen Aktiven gegründet um den Handballsport in Gröbenzell und hier vor allem die Jugendarbeit zu unterstützen. Mit diesem Verein werden vor allem Spendengelder geworben, die dann als Zuwendungen an die beiden Gröbenzeller Handballvereine und auch an die örtlichen Schulen weitergegeben werden. Der Förderverein ist als gemeinnützig anerkannt und erfüllt steuerbegünstigte Zwecke.
Auszüge aus der Satzung des Fördervereins Förderverein
Gröbenzell – Verein zur Förderung des Handballsports
in Gröbenzell mit dem Zusatz eingetragener Verein (e.V.).
Er hat seinen Sitz in Gröbenzell und wurde am
29. April 2011 beim Amtsgericht München -
in Gröbenzell und die Beschaffung von Mitteln i.S. von
§ 58 Nr. 1 i.V. mit § 55 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO).
Konkret geht es um die Förderung des Handballsports
mit dem Schwerpunkt der Jugendarbeit in den beiden
Vereinen HCD (Handball Club Damen) Gröbenzell und
1. SC Gröbenzell, Abteilung Handball, und an den
Gröbenzeller Schulen.
Absatz 2
Der Verein ist Förderverein i.S. von § 58 Nr. 1 der
Abgabenordnung und verwendet seine Mittel ausschließlich
zur Förderung des in § 2, Absatz 1 dieser Satzung
genannten Zecks. Die vom Verein unterstützen Gröbenzeller
Handballvereine haben ebenfalls den Status
der Gemeinnützigkeit.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung
1977 (AO 1977).